Am 6. November 2015 hat der Bundestag gesetzliche Regelungen zum Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung beschlossen, die am 27. November 2015 vom Bundesrat gebilligt wurden. Ärztliche Fachgesellschaften begrüßen grundsätzlich diese Regelung, sehen aber eine große Unsicherheit auf Ärzte zukommen. So fordert die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, dass ein Behandlungsabbruch oder -verzicht sowie Maßnahmen zur Symptomlinderung unmissverständlich von der organisierten Suizidhilfe abgetrennt werden müssen, damit Palliativmediziner für ihr Tun Rechtssicherheit haben. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) befürchtet gar einen Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient, wenn wiederholte ergebnisoffene Gespräche mit einem Patient, der sich mit Selbsttötungsabsichten trägt, kaum mehr möglich sind. Die Regelung könne bedeuten, dass ein Arzt sich nur vor dem Verdacht einer strafbaren Handlung schützen könne, wenn er bereits zu Beginn des Gesprächs darauf hinweist, dass er eine Hilfe de facto nicht leisten darf. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Christiane Woopen sowie zahlreiche deutsche Strafrechtler hatten dafür plädiert, dass sich der Staat in dieser existenziellen Grenzsituation zurückhalten und den Menschen den Weg einer Gewissensentscheidung nicht versperren sollte. Laut DGHO hatte es auch Bedenken des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs gegeben. Für Patienten am Lebensende und ihre betreuenden Ärzte hat sich die Rechtssicherheit durch das Votum des Bundestags nicht verbessert, sondern eher verschlechtert.
Verbot der Sterbehilfe könnte Unsicherheit bei Ärzten vergrößern
8. November 2015 | Keine Kommentare