Friederike Klein

Wissenschaftliche Fachkommunikation

Keine Chips für elektronische Gesundheitskarte

Lieferengpässe bei Mikrochips haben auch Auswirkungen auf die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten, erklärte die Bunderegierung in ihrer Antwort (20/2739) auf eine Kleine Anfrage (20/2373) der CDU/CSU-Fraktion.

Die Gesellschaft für Telematik hat laut Pressedienst des deutschen Bundestags Kontakt zu den Kartenherstellern aufgenommen, um Meldungen über Lieferengpässe frühzeitig bewerten zu können. Laut der maßgeblichen Kartenhersteller werden ab Ende des dritten Quartals 2022 Nachlieferungen von Chipmodulen erwartet. Dann sollte sich der Lieferengpass bei den Chipkarten für Krankenversicherte deutlich verringern.

Aktuell konzentrieren sich die Krankenkassen darauf, eletronische Gesundheitskarten bei Ablauf der Gültigkeit oder einem Verlust auszutauschen. Vorrangiges Ziel ist es, die elektronische Gesundheitskarte als Nachweis für Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Im Notfall können auch Ersatzbescheinigungen ausgestellt werden.

Autor: FK

Diplom Biologin, Wissenschafts- und Medizinjournalistin und Redakteurin

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