Passive oder gar aktive Sterbehilfe ist keine ärztliche Aufgabe, sagt die Bundesärztekammer. Große Teile der Bevölkerung und auch einige Stimmen aus der Ärzteschaft sehen das anders. Ich habe Onkologen aus Deutschland, der Schweiz und Holland gefragt. Die Stimmen aus der Schweiz, wo die Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt ist, und aus Holland, wo die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzugnen möglich ist, stimmen nachdenklich. Zu lesen in der Maiausgabe der Zeitschrift „Im Fokus Onkologie“ für angemeldete Fachkreise unter Springer Medizin.
Sterbehilfe ganz normal
26. Juni 2015