Ein implantierbarer Kardioverter / Defibrillator (ICD) kann bei lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen Leben retten. Bei Kammerflattern oder -flimmern bringen schockartige Impulse das Herz wieder in seinen Rhythmus. In der Sterbephase ist die Schockfunktion aber eine Qual. Darauf weisen viele Ärzte ihre Patienten nicht rechtzeitig hin, wie auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Mannheim berichtet wurde. Das Abschalten der Funktion im Sterbeprozess sollte frühzeitig in die Patientenverfügung aufgenommen werden. Eine Information über das Abschalten, wenn der Patient bereits im Sterben liegt, ist viel zu spät. Mein Kongressbericht dazu ist in der Ärzte Zeitung erschienen.
ICD zum Sterben abschalten
13. April 2016